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Alle drei Jahre wird die Hälfte des Kirchenvorstands neu gewählt - jeweils die Hälfte, damit das Gremium immer um Mitglieder verfügt, die das laufende Geschäft kennen. Aufgaben des Kirchenvorstandes sind die Verwaltung der Gemeinde - z.B. in Personal-, Finanz-, Bauangelegenheiten. Der Kirchenvorstand vertritt in allen rechtlichen Dingen die Kirchengemeinde. Von daher ist es eine sehr verantwortungsvolle Arbeit, die Frauen und Männer der Gemeinde ehrenamtlich leisten. Dafür all den gegenwärtigen und vergangenen Mitgliedern des Kirchenvorstandes herzlichen Dank! Viele Arbeiten geschehen im Hintergrund, sind aber manchmal entscheidend für die Richtung, die die Gemeinde in die Zukunft geht.
Die rechtlichen Bedingungen lassen derzeit leider nur auf dem Gebiet der Gemeinde Wohnende als Wählende und zu Wählende zu. Bei so kleinen Gemeinden wie unserer ist dann die Auswahl sehr deutlich begrenzt.
Der Wahlausschuss des Kirchenvorstandes besteht aus dem vorsitzenden Pfarrer und drei Mitgliedern des KV, die nicht zur Wahl stehen: Frau Annemarie Hermes, Herrn Norbert Weghaus und Herrn Jörg Fischer.
Bis zum 27.10.2018 können Wahlberechtigte diese Vorschlagsliste ergänzen.
Die Wählerliste liegt noch bis 22. Oktober im Pfarrbüro zur Einsicht aus.
Wahlberechtigte dürfen auch gerne per Briefwahl wählen. Entsprechenden Antrag können an das Pfarrbüro geschickt werden.
Es wäre schön, wenn die Verantwortung des Kirchenvorstandes durch aktive Wahlbeteiligung sich gestärkt sehen könnte. (MS)