Der Volkstrauertag wird seit 1952 in Deutschland zwei Sonntage vor dem ersten Advent begangen. Als Tag des Gedenkens an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen gehört er zu den sogenannten stillen Feiertagen, wie im November außer-dem Allerheiligen und Totensonntag. Nach den Vorschriften des Feiertagsgesetzes NW sind dann zum Beispiel Märkte und Vergnügungsveranstaltungen nicht zugelassen. Herzliche Einladung zum Innehalten auch in unseren und durch unsere Gottesdienstfeiern. (RH)